Als Fachanwältin für Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Fragen von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis.
Eine Konzentration auf das eine oder andere Lager wurde seit jeher bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Dies kann ich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts u.a. für Sie tun:
Beratung vor und nach Ausspruch einer Kündigung, bei der Abfassung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei Streitigkeiten über Versetzungen, Ermahnungen, Abmahnungen und Zeugnissen,
bei Abschluss und Beendigung von Entsendungs- und Auslandsarbeitsverträgen, bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
Gestaltung von Arbeitsverträgen, von Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen
Vertretung in allen Arbeitsgerichtsprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
Verhandlung und Abschluss von Vergleichen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Fragestellungen, Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplänen
Ich vertrete Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf
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Kontaktieren Sie mich unter +49 69 82367491 oder direkt per Kontaktformular.
Sollte ich Sie im Einzelfall nicht vertreten können, werde ich Ihnen gerne eine geeignete Kanzlei empfehlen.